Finanzamt Dissen-Striesow/Dešno-Strjažow

In der Gemeinde Dissen-Striesow/Dešno-Strjažow, die ebenfalls im Landkreis Spree-Neiße, Brandenburg, liegt, ist das Finanzamt Cottbus für sämtliche steuerlichen Angelegenheiten zuständig. Wenn Sie in dieser Gemeinde wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung abgeben möchten, ist das Finanzamt Cottbus Ihr Ansprechpartner. Hier finden Sie auch Unterstützung bei der steuerlichen Veranlagung und Fragen zur Lohnsteuer. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus möglicherweise die Zuständigkeit Ihres Finanzamtes ändern kann. Um das gewünschte Finanzamt für Ihren neuen Wohnort schnell zu finden, steht Ihnen unser Finanzamt-Finder zur Verfügung. Achten Sie darauf, alle notwendigen Belege fristgerecht einzureichen und sich über relevante Fristen im Klaren zu sein, um eventuelle Komplikationen bei Ihren Steuerbescheiden zu vermeiden. Es ist ratsam, sich frühzeitig um Ihre Steuerangelegenheiten zu kümmern.

Dissen-Striesow/Dešno-Strjažow im Überblick

Einwohner 934 500 männlich
434 weiblich
Fläche 20,0 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 64

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Leitungswasser 7 %, Mineralwasser 19 %

Wer Wasser aus dem Hahn trinkt, zahlt 7 % Mehrwertsteuer; abgefülltes Mineralwasser kostet dagegen 19 %. Auch beim Obst zeigt sich die Logik-Lücke: Der Apfel ist mit 7 % begünstigt, der Apfelsaft mit 19 % belegt.

Quelle: taz

Cottbus

Adresse

Vom-Stein-Straße 29
03050 Cottbus

Postfach 10 04 53 , 03004 Cottbus

Kontakt

Telefon 0355 4991-4100
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3056

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Cottbus

IBAN: DE13100000000010001561

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

03096

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Dissen-Striesow/Dešno-Strjažow

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Grundsteuer A 600%
Grundsteuer B 400%
Gewerbesteuer 320%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank