Finanzamt Dodenburg

Dodenburg ist eine Gemeinde im Kreis Bernkastel-Wittlich in Rheinland-Pfalz, die dem Finanzamt Wittlich zugeordnet ist. Als Anwohner haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung bequem einzureichen und dabei auf die Expertise des Finanzamts zurückzugreifen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer stehen Ihnen die kompetenten Mitarbeitenden zur Verfügung. Es ist ratsam, sich frühzeitig über Fristen zu informieren, um eventuelle Versäumnisse zu vermeiden. Die erhaltenen Steuerbescheide geben Ihnen einen Klarblick über Ihre steuerlichen Verpflichtungen und mögliche Rückerstattungen. Mit unserer Finanzamt-Suchfunktion können Sie schnell herausfinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist. Denken Sie daran, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise den Wechsel zu einem anderen Finanzamt bedeutet.

Dodenburg im Überblick

Einwohner 344 175 männlich
169 weiblich
Fläche 21,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 197

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Sekt-Steuer für eine längst versunkene Flotte

Die Schaumweinsteuer wurde 1902 von Kaiser Wilhelm II. eingeführt, um den Aufbau der kaiserlichen Kriegsflotte mitzufinanzieren. Bis heute zahlt man auf jede Flasche Sekt rund 1,02 Euro extra – allein 2019 brachte das dem Staat 377 Millionen Euro.

Quelle: Wikipedia – Schaumweinsteuer

Wittlich

Adresse

Unterer Sehlemet 15
54516 Wittlich

Postfach 1240 , 54502 Wittlich

Kontakt

Telefon 06571/95360
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06571/953613400

Finanzamtsnummer

2743

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

54518

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Dodenburg

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Grundsteuer A 340%
Grundsteuer B 365%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank