Finanzamt Döbeln

Für die Einwohner der Stadt Döbeln im Kreis Mittelsachsen, Freistaat Sachsen, ist das Finanzamt Döbeln zuständig. In diesem Finanzamt können Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten Unterstützung bei steuerlichen Fragen. Ob es um die Lohnsteuer oder die steuerliche Veranlagung geht, die Mitarbeiter des Finanzamtes Döbeln stehen Ihnen hilfreich zur Seite. Daneben sollten Sie sich über die Fristen im Klaren sein, um rechtzeitig Ihre Steuerbescheide zu erhalten. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus eine Änderung Ihrer zuständigen Behörde mit sich bringen kann. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell und unkompliziert herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren neuen Wohnort verantwortlich ist.

Döbeln im Überblick

Einwohner 23.819 11.803 männlich
12.016 weiblich
Fläche 91,8 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 160

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Umzug fürs Homeoffice? Finanzamt zahlt nicht mit

Wer in eine größere Wohnung zieht, um endlich ein Arbeitszimmer einzurichten, kann die Umzugskosten nicht absetzen. Der Bundesfinanzhof entschied 2025: Ein solcher Umzug zählt zur privaten Lebensführung – auch im Homeoffice-Zeitalter.

Quelle: Bundesfinanzhof, Az. VI R 3/23

Döbeln

Adresse

Burgstr. 31
04720 Döbeln

Postfach 2346 , 04713 Döbeln

Kontakt

Telefon 03431 653-30
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 03431 653-444

Finanzamtsnummer

3236

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 07.30 – 15.30 Uhr
Di. 07.30 – 18.00 Uhr
Mi. 07.30 – 13.00 Uhr
Do. 07.30 – 17.00 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Döbeln

IBAN: DE39860000000086001507

BIC: MARKDEF1860

Zuständig für Postleitzahlen

04711, 04712, 04713, 04718, 04720

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Döbeln

?
Grundsteuer A 270%
Grundsteuer B 390%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank