Finanzamt Döbern/Derbno

In der Gemeinde Döbern/Derbno im Kreis Spree-Neiße, Brandenburg, ist das Finanzamt Cottbus zuständig. Wenn Sie in dieser Gemeinde wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, bietet das Finanzamt Unterstützung bei der Erstellung und Einreichung Ihrer Steuerunterlagen. Darüber hinaus klärt das Finanzamt Ihre Fragen zur steuerlichen Veranlagung, sei es zur Lohnsteuer oder zu spezifischen Fristen für die Einreichung von Steuerbescheiden. Es ist wichtig, alle relevanten Belege rechtzeitig einzureichen, um mögliche Verzögerungen zu vermeiden. Ein Umzug in eine andere Gemeinde kann jedoch bedeuten, dass ein anderes Finanzamt für Ihre steuerlichen Angelegenheiten zuständig wird. Um schnell und unkompliziert das für Sie zuständige Finanzamt zu finden, nutzen Sie einfach unseren Finanzamt-Finder. Damit können Sie gezielt Informationen und Unterstützung in der Gemeinde Döbern/Derbno erhalten.

Döbern/Derbno im Überblick

Einwohner 3.066 1.463 männlich
1.603 weiblich
Fläche 15,8 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 64

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die „Türkensteuer" – Krieg gegen die Osmanen auf Pump

Vom 15. bis 18. Jahrhundert finanzierte das Heilige Römische Reich die Abwehr der Osmanen über die „Türkensteuer" (auch „Türkenpfennig" oder „Gemeiner Pfennig"). Der Kaiser durfte sie nicht einfach erheben, sondern musste die Reichsstände auf den Reichstagen darum bitten.

Quelle: regionalgeschichte.net

Cottbus

Adresse

Vom-Stein-Straße 29
03050 Cottbus

Postfach 10 04 53 , 03004 Cottbus

Kontakt

Telefon 0355 4991-4100
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3056

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Cottbus

IBAN: DE13100000000010001561

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

03159

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Döbern/Derbno

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Grundsteuer A 366%
Grundsteuer B 430%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank