Finanzamt Döhlau

Die Gemeinde Döhlau im Kreis Hof im Freistaat Bayern wird vom Finanzamt Hof mit Außenstellen betreut. Sollten Sie hier wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen wollen, können Sie dies sowohl online als auch persönlich erledigen. Das Finanzamt steht Ihnen auch bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung und zur Lohnsteuer zur Seite. Achten Sie darauf, die Fristen zur Abgabe Ihrer Steuererklärung einzuhalten, um mögliche Verzögerungen oder Schwierigkeiten zu vermeiden. Um schnell das zuständige Finanzamt zu ermitteln, nutzen Sie einfach unsere Finanzamt-Suchfunktion. Ein Umzug mit Wohnortwechsel kann dazu führen, dass Sie sich an ein anderes Finanzamt wenden müssen. Das Team des Finanzamts Hof hilft Ihnen, Ihre steuerlichen Verpflichtungen besser zu verstehen und zu erfüllen.

Döhlau im Überblick

Einwohner 3.767 1.918 männlich
1.849 weiblich
Fläche 15,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 238

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Kaffee wird besteuert – aber nur geröstet

Deutschland erhebt eine eigene Kaffeesteuer (2,19 Euro je Kilo Röstkaffee, 4,78 Euro je Kilo löslicher Kaffee) – weltweit machen das nur noch wenige Länder wie Belgien und Dänemark. Kurios: Rohe, ungeröstete Kaffeebohnen sind steuerfrei; erst das Rösten macht den Kaffee steuerpflichtig.

Quelle: Zoll – Kaffeesteuer

Hof mit Außenstellen

Adresse

Ernst-Reuter-Str. 60
95030 Hof

Postfach 1368 , 95012 Hof

Kontakt

Telefon 09281 929-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09281 929-1500

Finanzamtsnummer

9223

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

BAYERISCHE LANDESBANK, MUENCHEN

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE25700500000004360690

BIC: BYLADEMMXXX

Zuständig für Postleitzahlen

95182

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Döhlau

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Grundsteuer A 330%
Grundsteuer B 330%
Gewerbesteuer 330%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank