Finanzamt Dörrenbach

In Dörrenbach, einer Gemeinde im Kreis Südliche Weinstraße in Rheinland-Pfalz, ist das Finanzamt Landau für die steuerlichen Angelegenheiten zuständig. Die Bürger haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung hier einzureichen und erhalten hilfreiche Informationen zu Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Das Finanzamt unterstützt Sie auch bei der Einhaltung von Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und beantwortet Ihre Fragen zur Lohnsteuer. Seien Sie sich bewusst, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus möglicherweise einen Wechsel des zuständigen Finanzamts zur Folge hat. Nutzen Sie dazu unseren Finanzamt-Finder, um schnell das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu ermitteln. Das Finanzamt Landau ist der Ansprechpartner für die Einwohner von Dörrenbach, wenn es um Steuerbescheide oder das Einreichen von Belegen geht.

Dörrenbach im Überblick

Einwohner 2.029 992 männlich
1.037 weiblich
Fläche 1,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 203

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Zwölf lebende Spatzen pro Jahr

Im 18. Jahrhundert musste in Württemberg unter Herzog Karl Eugen jeder Untertan jährlich zwölf lebende Spatzen abliefern – als eine Art Schädlingsbekämpfungs-Abgabe. Wer nicht lieferte, zahlte eine Geldbuße; wer ordentlich lieferte, bekam sogar sechs Kreuzer Aufwandsentschädigung.

Quelle: Finanzfüchse Sachsen – Kuriose Steuern

Landau

Adresse

Weißquartierstr. 13
76829 Landau

Kontakt

Telefon 06341/9130
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06341/91322100

Finanzamtsnummer

2724

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

76889

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Dörrenbach

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank