Finanzamt Dörscheid

Die Gemeinde Dörscheid im Rhein-Lahn-Kreis, Rheinland-Pfalz, gehört zum Finanzamt Koblenz. Wenn Sie in Dörscheid wohnen und eine Einkommensteuererklärung einreichen möchten, haben Sie die Möglichkeit, dies sowohl persönlich als auch online zu tun. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zu den geltenden Lohnsteuerregelungen hilft Ihnen das Finanzamt Koblenz gerne weiter. Achten Sie darauf, alle relevanten Belege rechtzeitig einzureichen, um Probleme bei der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung zu vermeiden. Denken Sie daran, dass ein Wohnsitzwechsel in eine andere Gemeinde auch eine Zuständigkeitsänderung Ihres Finanzamts zur Folge haben kann. Über unseren Finanzamt-Finder können Sie unkompliziert herausfinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist.

Dörscheid im Überblick

Einwohner 560 286 männlich
274 weiblich
Fläche 12,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 282

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Rekord auf vier Pfoten: 430 Millionen Euro Hundesteuer

Die Einnahmen aus der Hundesteuer klettern Jahr für Jahr auf neue Rekorde: 2024 nahmen die Kommunen rund 430 Millionen Euro ein, nach 421 Millionen 2023. Im Zehnjahresvergleich ist das ein Plus von über 40 Prozent (2013: 299 Millionen).

Quelle: Destatis – Rekordeinnahmen Hundesteuer 2024

Koblenz

Adresse

Ferdinand-Sauerbruch-Str. 19
56073 Koblenz

Postfach 709 , 56007 Koblenz

Kontakt

Telefon 0261/49310
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0261/493120090

Finanzamtsnummer

2722

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

56348

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Dörscheid

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Grundsteuer A 350%
Grundsteuer B 480%
Gewerbesteuer 410%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank