Finanzamt Dörsdorf

In der Gemeinde Dörsdorf, die ebenfalls im Rhein-Lahn-Kreis, Rheinland-Pfalz liegt, ist das Finanzamt Montabaur-Diez für Ihre steuerlichen Angelegenheiten zuständig. Wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung abgeben möchten oder Fragen zu Ihrer steuerlichen Veranlagung haben, können Sie sich direkt an das Finanzamt wenden. Informationen zu Fristen und erforderlichen Belegen sind ebenfalls erhältlich, um sicherzustellen, dass Ihre Steuererklärung reibungslos bearbeitet wird. Ein Umzug in eine andere Gemeinde kann bedeuten, dass Sie sich an ein anderes Finanzamt wenden müssen. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell und einfach herauszufinden, welches Finanzamt für Dörsdorf zuständig ist.

Dörsdorf im Überblick

Einwohner 930 465 männlich
465 weiblich
Fläche 4,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 282

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Tübingens Verpackungssteuer – höchstrichterlich abgesegnet

Seit 2022 verlangt Tübingen eine Steuer auf Einweg-Verpackungen, -Geschirr und -Besteck (z.B. 50 Cent pro Coffee-to-go-Becher). Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Steuer im Januar 2025 für zulässig – seither denken bundesweit zahlreiche Kommunen über eigene Verpackungssteuern nach.

Quelle: Bundesverfassungsgericht

Montabaur-Diez

Adresse

Koblenzer Str. 15
56410 Montabaur

Postfach 1461 , 56404 Montabaur

Kontakt

Telefon 02602/1210
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 02602/12127099

Finanzamtsnummer

2730

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

56370

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Dörsdorf

?
Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank