Finanzamt Dörverden

Dörverden gehört zum Kreis Verden in Niedersachsen und ist dem Finanzamt Verden (Aller) zugeordnet. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einzureichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zu Lohnsteuer können Sie sich jederzeit an die Mitarbeiter des Finanzamts wenden. Es ist wichtig, sich über die Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen im Klaren zu sein, um Versäumnisse zu vermeiden. Sollten Sie innerhalb von Niedersachsen umziehen, kann es sein, dass Sie ein anderes Finanzamt kontaktieren müssen. Um zu erfahren, welches Finanzamt für Ihren neuen Wohnort zuständig ist, nutzen Sie bitte unseren Finanzamt-Finder. Der Service des Finanzamts Verden (Aller) steht Ihnen zur Verfügung, um Ihre steuerlichen Anliegen zu klären und die nötigen Belege zu prüfen.

Dörverden im Überblick

Einwohner 8.735 4.376 männlich
4.359 weiblich
Fläche 83,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 34

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Oldtimer: 191,73 Euro pauschal – egal welcher Bolide

Wer ein H-Kennzeichen hat, zahlt für seinen Oldtimer eine pauschale Kfz-Steuer von genau 191,73 Euro im Jahr – unabhängig von Hubraum, PS oder CO₂-Ausstoß. Ein V12-Ferrari kostet damit steuerlich genauso viel wie ein alter Käfer.

Quelle: Finanztip

Verden (Aller)

Adresse

Bremer Straße 4
27283 Verden

Postfach 1340 , 27263 Verden

Kontakt

Telefon 04231 919-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2348

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

KREISSPARKASSE VERDEN

Kontoinhaber: Finanzamt Verden / Aller

IBAN: DE83291526700010000776

BIC: BRLADE21VER

Zuständig für Postleitzahlen

27309, 27310, 27313

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Dörverden

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Grundsteuer A 370%
Grundsteuer B 370%
Gewerbesteuer 360%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank