Finanzamt Dogern

In der Gemeinde Dogern, gelegen im Kreis Waldshut in Baden-Württemberg, ist das Finanzamt Waldshut-Tiengen für alle steuerlichen Belange zuständig. Wenn Sie in Dogern leben, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einreichen. Zusätzlich steht Ihnen die Behörde bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung und zur Lohnsteuer mit Rat und Tat zur Seite. Es ist wichtig, die festgelegten Fristen für die Abgabe der Steuererklärung im Auge zu behalten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Zudem versendet das Finanzamt die Steuerbescheide und klärt Anfragen zu Ihren eingereichten Belegen. Ein Umzug zu einem anderen Wohnort kann bedeuten, dass ein neues Finanzamt für Sie zuständig wird. Nutzen Sie dazu unseren Finanzamt-Finder, um die zuständige Behörde unkompliziert zu ermitteln.

Dogern im Überblick

Einwohner 249 131 männlich
118 weiblich
Fläche 2,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 208

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Die Steuer-ID begleitet ein Leben lang – ab der Geburt

Jeder in Deutschland Gemeldete bekommt eine 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer – Neugeborene automatisch innerhalb von drei Monaten nach der Geburt. Sie bleibt lebenslang gleich, auch bei Umzug, Heirat oder Namensänderung, und ist eine „nicht-sprechende" Nummer ohne versteckte Infos.

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern

Waldshut-Tiengen

Adresse

Bahnhofstr. 11
79761 Waldshut-Tiengen

Kontakt

Telefon 07741 603-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07741 603-213

Finanzamtsnummer

2820

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA ↑:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE81680000000068301501

BIC: MARKDEF1680

Zuständig für Postleitzahlen

79803, 79804

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Dogern

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Grundsteuer A 310%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 360%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank