Finanzamt Dohren

Dohren ist eine Gemeinde im Emsland, Niedersachsen, und gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Lingen (Ems). Wenn Sie in Dohren wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, können Sie sich an die Mitarbeiter des Finanzamts wenden, die Ihnen bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung zur Verfügung stehen. Auch für Fragen zu Lohnsteuer und Fristen sind die Experten des Finanzamts eine wertvolle Anlaufstelle. Achten Sie darauf, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass Sie sich an ein anderes Finanzamt wenden müssen. Um schnell und unkompliziert das zuständige Finanzamt für Ihren Wohnort herauszufinden, nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder. Dieser hilft Ihnen, alle erforderlichen Unterlagen und Belege rechtzeitig zu organisieren, damit Sie auf dem neuesten Stand bleiben und keine Fristen verpassen.

Dohren im Überblick

Einwohner 1.159 583 männlich
576 weiblich
Fläche 25,6 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 31

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Über 500 Finanzämter wachen über die Steuer

In Deutschland gibt es rund 540 Finanzämter, verteilt auf die 16 Bundesländer. Rechnet man Spezialbehörden für Steuerfahndung, Strafsachen und Betriebsprüfung mit, kommt man auf über 600 Ämter.

Quelle: smartsteuer

Lingen (Ems)

Adresse

Mühlentorstr. 16
49808 Lingen

Postfach 1440 , 49784 Lingen

Kontakt

Telefon 0591 9149-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2361

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

SPARKASSE EMSLAND, MEPPEN

Kontoinhaber: Finanzamt Lingen / Ems

IBAN: DE50266500010000002402

BIC: NOLADE21EMS

Zuständig für Postleitzahlen

49770

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Dohren

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Grundsteuer A 350%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank