Finanzamt Dohren

In der Gemeinde Dohren, die im Kreis Harburg in Niedersachsen liegt, ist das Finanzamt Buchholz in der Nordheide für die Steuerangelegenheiten zuständig. Die Einwohner können hier ihre Einkommensteuererklärung einreichen und Fragen zur steuerlichen Veranlagung klären. Das Finanzamt bietet Unterstützung bei allen Themen rund um die Lohnsteuer und die Einhaltung von Fristen, sowie bei der Klärung von Steuerbescheiden. Um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten, ist es wichtig, alle notwendigen Belege frühzeitig zusammenzustellen. Mit unserem Finanzamt-Finder können Sie schnell herausfinden, welches Finanzamt für Ihre Gemeinde zuständig ist. Achten Sie darauf, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde eventuell auch einen Wechsel des Finanzamts mit sich bringt.

Dohren im Überblick

Einwohner 1.195 583 männlich
612 weiblich
Fläche 12,2 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 36

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Rekord auf vier Pfoten: 430 Millionen Euro Hundesteuer

Die Einnahmen aus der Hundesteuer klettern Jahr für Jahr auf neue Rekorde: 2024 nahmen die Kommunen rund 430 Millionen Euro ein, nach 421 Millionen 2023. Im Zehnjahresvergleich ist das ein Plus von über 40 Prozent (2013: 299 Millionen).

Quelle: Destatis – Rekordeinnahmen Hundesteuer 2024

Buchholz in der Nordheide

Adresse

Bgm.-A.-Meyer-Str. 5
21244 Buchholz

Postfach 1262 , 21232 Buchholz

Kontakt

Telefon 04181 203-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 04181 203-444

Finanzamtsnummer

2315

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 13.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

SPARKASSE HARBURG-BUXTEHUDE

Kontoinhaber: Finanzamt Buchholz in der Nordheide

IBAN: DE91207500000003005063

BIC: NOLADE21HAM

Zuständig für Postleitzahlen

21255

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Dohren

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Grundsteuer A 430%
Grundsteuer B 430%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank