Finanzamt Dolgesheim

Die Gemeinde Dolgesheim im Kreis Mainz-Bingen, Rheinland-Pfalz, ist dem Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden zugeordnet. Wenn Sie in Dolgesheim wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung direkt beim Finanzamt einreichen und sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung beraten lassen. Egal, ob Sie Informationen zur Lohnsteuer benötigen oder Fragen zu Fristen und Steuerbescheiden haben, das Finanzamt steht Ihnen zur Verfügung. Ein Umzug in eine andere Gemeinde könnte Ihren Ansprechpartner ändern, weshalb es ratsam ist, regelmäßig zu prüfen, ob das Finanzamt weiterhin zuständig ist. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell und unkompliziert herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort verantwortlich ist und um alle notwendigen Belege rechtzeitig einzureichen.

Dolgesheim im Überblick

Einwohner 959 487 männlich
472 weiblich
Fläche 3,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 203

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Oldtimer: 191,73 Euro pauschal – egal welcher Bolide

Wer ein H-Kennzeichen hat, zahlt für seinen Oldtimer eine pauschale Kfz-Steuer von genau 191,73 Euro im Jahr – unabhängig von Hubraum, PS oder CO₂-Ausstoß. Ein V12-Ferrari kostet damit steuerlich genauso viel wie ein alter Käfer.

Quelle: Finanztip

Worms-Kirchheimbolanden

Adresse

Karlsplatz 6
67549 Worms

Kontakt

Telefon 06241/30460
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06241 3046-65700

Finanzamtsnummer

2744

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

55278

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Dolgesheim

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Grundsteuer A 365%
Grundsteuer B 470%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank