Finanzamt Dommitzsch

In der Stadt Dommitzsch, die im Kreis Nordsachsen im Freistaat Sachsen liegt, ist das Finanzamt Oschatz für alle steuerlichen Angelegenheiten zuständig. Egal, ob Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen oder Fragen zur steuerlichen Veranlagung haben, das Finanzamt Oschatz bietet Ihnen die Unterstützung, die Sie benötigen. Achten Sie darauf, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus möglicherweise dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Informieren Sie sich über Fristen zur Abgabe Ihrer Steuererklärung, um mögliche Versäumnisse zu vermeiden. Auch die Klärung von Fragen zu Steuerbescheiden und Belegen ist beim zuständigen Finanzamt möglich. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um einfach und schnell das für Ihre Wohnadresse zuständige Finanzamt in Dommitzsch zu finden.

Dommitzsch im Überblick

Einwohner 2.198 1.101 männlich
1.097 weiblich
Fläche 30,4 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 150

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Eine Milliarde Euro – nur aus Kaffee

Die deutsche Kaffeesteuer bringt dem Bund rund eine Milliarde Euro pro Jahr. Eine im 18. Jahrhundert eingeführte Abgabe sorgt also bis heute für Milliardeneinnahmen – beim morgendlichen Kaffee trinkt jeder ein Stück Steuergeschichte mit.

Quelle: Wikipedia – Kaffeesteuergesetz (Deutschland)

Oschatz

Adresse

Dresdener Str. 77
04758 Oschatz

Postfach 1265 , 04752 Oschatz

Kontakt

Telefon 03435 978-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 03435 978-366

Finanzamtsnummer

3239

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 07.30 – 15.00 Uhr
Di. 07.30 – 17.00 Uhr
Mi. 07.30 – 13.30 Uhr
Do. 07.30 – 18.00 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Oschatz

IBAN: DE28860000000086001511

BIC: MARKDEF1860

Zuständig für Postleitzahlen

04878, 04880

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Dommitzsch

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Grundsteuer A 320%
Grundsteuer B 420%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank