Finanzamt Donaueschingen

Donaueschingen, eine Stadt im Schwarzwald-Baar-Kreis in Baden-Württemberg, wird vom Finanzamt Villingen-Schwenningen Außenstelle Donaueschingen betreut. Wenn Sie in Donaueschingen wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung unkompliziert bei diesem Finanzamt einreichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer finden Sie hier kompetente Ansprechpartner, die Ihnen gerne weiterhelfen. Es ist ratsam, sich über die Fristen zur Einreichung von Steuererklärungen zu informieren, um Verzögerungen zu vermeiden. Zudem sollten Sie beachten, dass ein Wohnungswechsel in eine andere Gemeinde auch einen Wechsel des zuständigen Finanzamts nach sich ziehen kann. Nutzen Sie dafür unsere Finanzamt-Suchfunktion, um schnell herauszufinden, welches Finanzamt für Ihre neue Adresse zuständig ist.

Donaueschingen im Überblick

Einwohner 2.193 1.075 männlich
1.118 weiblich
Fläche 8,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 210

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Zweitwohnungsteuer wurde am Bodensee erfunden

Die erste Zweitwohnungsteuer Deutschlands führte 1973 die Kurstadt Überlingen am Bodensee ein – damit Ferienhausbesitzer, die Infrastruktur nutzten aber anderswo gemeldet waren, mitzahlten. 1983 bestätigte das Bundesverfassungsgericht sie als zulässige örtliche Aufwandsteuer.

Quelle: Wikipedia – Zweitwohnsitzsteuer

Villingen-Schwenningen Außenstelle Donaueschingen

Adresse

Käferstr. 25
78166 Donaueschingen

Kontakt

Telefon 07721 923-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07721 923-100

Finanzamtsnummer

2804

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Besuche über Homepage buchbar:

Bankverbindung

LANDESBANK BADEN-WUERTTEMBERG

IBAN: DE94600501017481500500

BIC: SOLADESTXXX

Zuständig für Postleitzahlen

78151, 78152, 78153, 78154, 78155, 78156, 78157, 78158, 78159, 78166

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Donaueschingen

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Grundsteuer A 350%
Grundsteuer B 435%
Gewerbesteuer 330%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank