Finanzamt Donaustauf

Donaustauf im Kreis Regensburg, Freistaat Bayern, ist eine Gemeinde, in der das Finanzamt Regensburg für steuerliche Belange zuständig ist. Ob Sie nun Ihre Einkommensteuererklärung einreichen oder Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung benötigen, die Mitarbeiter des Finanzamts Regensburg stehen Ihnen zur Seite. Sie können sich auch über die Lohnsteuer und entsprechende Fristen informieren, um sicherzustellen, dass alles fristgerecht eingereicht wird. Bei einem Umzug außerhalb der Gemeinde kann sich Ihre Zuständigkeit jedoch ändern, und ein neues Finanzamt könnte auf Sie zukommen. Damit Sie immer den Überblick behalten, empfehlen wir Ihnen die Nutzung unserer praktischen Finanzamt-Suchfunktion. Dort finden Sie schnell und unkompliziert Ihr zuständiges Finanzamt, egal wo Sie wohnen.

Donaustauf im Überblick

Einwohner 4.357 2.197 männlich
2.160 weiblich
Fläche 9,7 km²
Gemeindetyp Markt
Bundestagswahlkreis 232

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Wer Licht wollte, musste zahlen: die Fenstersteuer

In England und Teilen Europas wurde im 17. bis 19. Jahrhundert die Anzahl der Fenster eines Hauses besteuert. Die Folge: Viele Menschen mauerten ihre Fenster zu, um Steuern zu sparen, und lebten lieber im Dunkeln – mit gesundheitlichen Folgen wie Rachitis.

Quelle: Finanzfüchse Sachsen – Kuriose Steuern

Regensburg

Adresse

Galgenbergstr. 31
93053 Regensburg

Kontakt

Telefon 0941 5024-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0941 5024-1199

Finanzamtsnummer

9244

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 07.30 – 15.00 Uhr
Di. 07.30 – 15.00 Uhr
Mi. 07.30 – 13.00 Uhr
Do. 07.30 – 17.30 Uhr
Fr. 07.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

BAYERISCHE LANDESBANK, MUENCHEN

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE32700500000004360467

BIC: BYLADEMMXXX

Zuständig für Postleitzahlen

93093

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Donaustauf

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Grundsteuer A 355%
Grundsteuer B 355%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank