Finanzamt Donsieders

Donsieders im Kreis Südwestpfalz, Rheinland-Pfalz, wird ebenfalls vom Finanzamt Pirmasens betreut. Bürger der Gemeinde haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung dort einzureichen und sich bezüglich steuerlicher Veranlagungen beraten zu lassen. Bei Fragen zur Lohnsteuer sollte man sich frühzeitig an das Finanzamt wenden, um notwendige Belege rechtzeitig einzureichen. Die Beachtung von Fristen ist entscheidend, um fristgerecht einen Steuerbescheid zu erhalten. Sollten Sie planen, in eine andere Gemeinde zu ziehen, bedenken Sie bitte, dass sich das zuständige Finanzamt ändern kann. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell und einfach herauszufinden, welches Finanzamt für Ihre neue Wohnadresse zuständig ist. Das Finanzamt Pirmasens steht den Donsiedersern für alle steuerlichen Fragen zur Verfügung.

Donsieders im Überblick

Einwohner 679 342 männlich
337 weiblich
Fläche 17,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · International

Dänemarks Fettsteuer – nach 15 Monaten gescheitert

Dänemark führte 2011 als weltweit erstes Land eine „Fettsteuer" auf Lebensmittel mit hohem Gehalt an gesättigten Fettsäuren ein (rund 2,15 Euro pro Kilo Fett). Sie galt als bürokratischer Albtraum und wurde schon nach rund 15 Monaten wieder abgeschafft. In Deutschland wird über eine solche Steuer bis heute diskutiert, aber nie eingeführt.

Quelle: Handelsblatt – Dänemark führt Fettsteuer ein

Pirmasens

Adresse

Kaiserstr. 2
66955 Pirmasens

Kontakt

Telefon 06331/7110
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06331/71130950

Finanzamtsnummer

2735

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Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
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Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

66978

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Donsieders

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank