Finanzamt Dorfhain

Die Gemeinde Dorfhain im Kreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge im Freistaat Sachsen gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Pirna. Bewohner haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung einzureichen und erhalten Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Es ist ratsam, sich über die Fristen zur Einreichung von Steuererklärungen zu informieren, um unnötige Strafen zu vermeiden. Zudem steht das Finanzamt für Anliegen rund um die Lohnsteuer bereit, damit Sie stets auf dem aktuellen Stand sind. Sorgen Sie dafür, dass Sie alle benötigten Belege zur Hand haben, um einen schnellen und reibungslosen Service zu erhalten. Beachten Sie, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt zuständig wird. Um die für Ihren Wohnort relevanten Informationen über das Finanzamt zu finden, nutzen Sie am besten unseren Finanzamt-Finder.

Dorfhain im Überblick

Einwohner 1.052 531 männlich
521 weiblich
Fläche 6,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 157

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Hundesteuer war eine Luxussteuer für Reiche

Die Hundesteuer entstand als Luxusabgabe: Preußenkönig Friedrich Wilhelm III. besteuerte ab 1810 Hunde neben Dienstboten, Katzen und Pferden – wer sich Tiere zum Vergnügen leisten konnte, sollte auch zahlen. Die älteste erhaltene Hundesteuermarke („Freihund" Nr. 273) stammt von 1817.

Quelle: Stadtmuseum Berlin

Pirna

Adresse

Clara-Zetkin-Straße 1
01796 Pirna

Kontakt

Telefon 03501 551-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 03501 551-9000

Finanzamtsnummer

3210

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 07.30 – 15.30 Uhr
Di. 07.30 – 18.00 Uhr
Mi. 07.30 – 13.00 Uhr
Do. 07.30 – 17.00 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Pirna

IBAN: DE32860000000086001536

BIC: MARKDEF1860

Zuständig für Postleitzahlen

01738

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Dorfhain

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Grundsteuer A 385%
Grundsteuer B 490%
Gewerbesteuer 440%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank