Finanzamt Dorfprozelten

Dorfprozelten ist eine Gemeinde im Kreis Miltenberg im Freistaat Bayern und wird vom Finanzamt Obernburg am Main mit Außenstelle Amorbach betreut. Für die Bewohner von Dorfprozelten ist es wichtig, ihre Einkommensteuererklärung pünktlich einzureichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung und zu Lohnsteuerangelegenheiten steht Ihnen das Finanzamt zur Verfügung. Es empfiehlt sich, sich rechtzeitig über Fristen und erforderliche Belege zu informieren, um eventuelle Probleme zu vermeiden. Achten Sie darauf, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass ein neues Finanzamt für Sie zuständig wird. Verwenden Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion, um schnell das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu finden und um Hilfe bei Ihren steuerlichen Angelegenheiten in Dorfprozelten zu erhalten.

Dorfprozelten im Überblick

Einwohner 1.710 863 männlich
847 weiblich
Fläche 11,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 248

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Zwei Steuern tragen mehr als die Hälfte

Von den knapp 40 Steuerarten in Deutschland bringen allein die Umsatzsteuer (2024: 302 Mrd. Euro) und die Lohnsteuer (249 Mrd. Euro) den Löwenanteil – zusammen rund 60 Prozent des gesamten Steueraufkommens.

Quelle: Destatis – Steuereinnahmen 2024

Obernburg am Main mit Außenstelle Amorbach

Adresse

Römerstr. 91
63785 Obernburg am Main

Postfach 1160 , 63912 Obernburg am Main

Kontakt

Telefon 09373 202-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09373 202-100

Finanzamtsnummer

9202

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

SPARKASSE BAD KISSINGEN

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE09793510100000010009

BIC: BYLADEM1KIS

Zuständig für Postleitzahlen

97904

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Dorfprozelten

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Grundsteuer A 350%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 360%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank