Finanzamt Dormitz

Die Gemeinde Dormitz gehört zum Kreis Forchheim im Freistaat Bayern, und hier ist das Finanzamt Forchheim zuständig. Wenn Sie in Dormitz wohnen, sollten Sie Ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einreichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung, Lohnsteuer oder den Fristen zur Einreichung von Steuererklärungen ist das Finanzamt ebenfalls Ihre Anlaufstelle. Darüber hinaus können Sie Informationen zu Steuerbescheiden und den benötigten Belegen erhalten. Ein Umzug in eine andere Gemeinde kann dazu führen, dass ein neues Finanzamt für Sie zuständig wird. Nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion, um schnell das zuständige Finanzamt für Ihren Wohnort zu finden.

Dormitz im Überblick

Einwohner 1.942 953 männlich
989 weiblich
Fläche 4,6 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 235

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Das Ehegattensplitting kam per Gerichtsurteil

Das Ehegattensplitting entstand nicht aus politischer Großzügigkeit, sondern weil das Bundesverfassungsgericht 1957 die damalige Zusammenveranlagung als Verstoß gegen den Ehe-Schutz (Art. 6 GG) für nichtig erklärte. Daraufhin wurde 1958 das Splitting eingeführt.

Quelle: Wikipedia – Steuersplitting

Forchheim

Adresse

Dechant-Reuder-Str. 6
91301 Forchheim

Kontakt

Telefon 09191 626-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09191 626-200

Finanzamtsnummer

9217

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 17.30 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

BAYERISCHE LANDESBANK, MUENCHEN

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE91700500000004360569

BIC: BYLADEMMXXX

Zuständig für Postleitzahlen

91077

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Dormitz

?
Grundsteuer A 350%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank