Finanzamt Dornhan

In der Stadt Dornhan, die im Rottweil-Kreis in Baden-Württemberg liegt, sind die Einwohner dem Finanzamt Rottweil Außenstelle Oberndorf zugeordnet. Das Finanzamt bietet umfassende Unterstützung bei der Einreichung der Einkommensteuererklärung und beantwortet Fragen zur steuerlichen Veranlagung sowie zur Lohnsteuer. Es ist wichtig, die Fristen im Blick zu behalten und alle notwendigen Belege fristgerecht einzureichen. Steuerbescheide sollten sorgfältig geprüft werden, um Fehler zu vermeiden. Über unsere Finanzamt-Suchfunktion können Sie schnell herausfinden, welches Amt für Ihren Wohnort zuständig ist. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann dazu führen, dass ein anderes Finanzamt für Ihre steuerlichen Belange zuständig wird, was die Kommunikation und die Einhaltung von Fristen beeinflussen kann.

Dornhan im Überblick

Einwohner 2.881 1.497 männlich
1.384 weiblich
Fläche 7,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 210

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Über 500 Finanzämter wachen über die Steuer

In Deutschland gibt es rund 540 Finanzämter, verteilt auf die 16 Bundesländer. Rechnet man Spezialbehörden für Steuerfahndung, Strafsachen und Betriebsprüfung mit, kommt man auf über 600 Ämter.

Quelle: smartsteuer

Rottweil Außenstelle Oberndorf

Adresse

Körnerstr. 28
78628 Rottweil

Postfach 1252 , 78612 Rottweil

Kontakt

Telefon 07423 815-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07423 815-107

Finanzamtsnummer

2815

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Hinweis

ZIA in der Außenstelle Oberndorf, Brandeckerstr. 4

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE77694000000069401505

BIC: MARKDEF1694

Zuständig für Postleitzahlen

72175

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Dornhan

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Grundsteuer A 370%
Grundsteuer B 370%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank