Finanzamt Dornstetten

Die Stadt Dornstetten im Kreis Freudenstadt, Baden-Württemberg, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Freudenstadt. Hier haben die Einwohner die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung zu übermitteln und erhalten umfassende Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Es ist wichtig, sich über Fristen und Anforderungen zur Einreichung von Steuerbescheiden zu informieren, um mögliche Verzögerungen zu vermeiden. Bei einem Umzug innerhalb oder außerhalb von Dornstetten kann sich die Zuständigkeit des Finanzamts ändern, was Sie beachten sollten. Mit unserem Finanzamt-Finder können Sie schnell und unkompliziert das zuständige Finanzamt für Ihren Wohnort ermitteln. So stellen Sie sicher, dass Sie alle relevanten Informationen und Belege fristgerecht einreichen und Ihre steuerlichen Angelegenheiten ordentlich regeln.

Dornstetten im Überblick

Einwohner 746 368 männlich
378 weiblich
Fläche 3,6 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 205

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Hundesteuer war eine Luxussteuer für Reiche

Die Hundesteuer entstand als Luxusabgabe: Preußenkönig Friedrich Wilhelm III. besteuerte ab 1810 Hunde neben Dienstboten, Katzen und Pferden – wer sich Tiere zum Vergnügen leisten konnte, sollte auch zahlen. Die älteste erhaltene Hundesteuermarke („Freihund" Nr. 273) stammt von 1817.

Quelle: Stadtmuseum Berlin

Freudenstadt

Adresse

Musbacher Str. 33
72250 Freudenstadt

Kontakt

Telefon 07441/560
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07441/561011

Finanzamtsnummer

2842

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

KREISSPARKASSE FREUDENSTADT

IBAN: DE59642510600000019565

BIC: SOLADES1FDS

Zuständig für Postleitzahlen

72276, 72277, 72278, 72280

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Dornstetten

?
Grundsteuer A 360%
Grundsteuer B 360%
Gewerbesteuer 345%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank