Finanzamt Drage

Die Gemeinde Drage im Kreis Harburg, Niedersachsen, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Winsen (Luhe). Hier können die Bürger ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten bessere Einblicke in ihre steuerliche Veranlagung. Fragen zur Lohnsteuer sowie zu Fristen und Steuerbescheiden werden ebenfalls vom Finanzamt kompetent beantwortet. Es ist ratsam, alle relevanten Belege zu sammeln, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen. Nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion, um das zuständige Finanzamt für Drage zu finden. Bedenken Sie, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus möglicherweise einen Wechsel des Finanzamts zur Folge haben kann, was für Ihre steuerlichen Angelegenheiten von Bedeutung ist.

Drage im Überblick

Einwohner 4.309 2.166 männlich
2.143 weiblich
Fläche 30,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 36

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Eine Steuer nur im Rotlichtmilieu: das „Düsseldorfer Verfahren"

Beim „Düsseldorfer Verfahren" zieht der Bordellbetreiber von selbstständigen Sexarbeiterinnen pro Anwesenheitstag eine pauschale Steuervorauszahlung (regional meist 20–30 Euro) ein und leitet sie ans Finanzamt weiter. Diese Praxis gibt es seit 1966, ausschließlich in Deutschland – und bis heute ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage.

Quelle: Wikipedia – Düsseldorfer Verfahren

Winsen (Luhe)

Adresse

Von-Somnitz-Ring 6
21423 Winsen

Postfach 1329 , 21413 Winsen

Kontakt

Telefon 04171 656-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2350

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

SPARKASSE HARBURG-BUXTEHUDE

Kontoinhaber: Finanzamt Winsen / Luhe

IBAN: DE80207500000007051519

BIC: NOLADE21HAM

Zuständig für Postleitzahlen

21423

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Drage

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Grundsteuer A 410%
Grundsteuer B 410%
Gewerbesteuer 390%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank