Finanzamt Drebber

In der Gemeinde Drebber, die zum Kreis Diepholz in Niedersachsen gehört, haben die Einwohner das Finanzamt Sulingen als ihren Ansprechpartner, wenn es um steuerliche Angelegenheiten geht. Hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten Unterstützung bei Fragen zur Lohnsteuer und zur steuerlichen Veranlagung. Es ist wichtig, dass Sie alle nötigen Belege und Dokumente fristgerecht einreichen, um Probleme zu vermeiden. Nutzen Sie auch unseren Finanzamt-Finder, um sicherzustellen, dass Sie die richtigen Informationen zu Ihrem zuständigen Finanzamt haben. Ein Umzug in eine andere Gemeinde kann eine neue Zuständigkeit Ihres Finanzamtes nach sich ziehen, weshalb es ratsam ist, sich rechtzeitig zu informieren.

Drebber im Überblick

Einwohner 2.998 1.524 männlich
1.474 weiblich
Fläche 47,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 33

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

„Geld stinkt nicht" – die römische Urinsteuer

Der römische Kaiser Vespasian (69–79 n. Chr.) erhob eine Steuer auf Urin aus öffentlichen Latrinen, der zum Gerben und Wäschewaschen begehrt war. Als sein Sohn die schmutzige Geldquelle kritisierte, hielt Vespasian ihm eine Münze unter die Nase – daher stammt der bis heute geflügelte Satz „Pecunia non olet" („Geld stinkt nicht").

Quelle: Wikipedia – Pecunia non olet

Sulingen

Adresse

Hindenburgstr. 16
27232 Sulingen

Postfach 1520 , 27226 Sulingen

Kontakt

Telefon 04271 87-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2345

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

KREISSPARKASSE DIEPHOLZ

Kontoinhaber: Finanzamt Sulingen

IBAN: DE44291517000030101430

BIC: BRLADE21SYK

Zuständig für Postleitzahlen

49457

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Drebber

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Grundsteuer A 370%
Grundsteuer B 370%
Gewerbesteuer 390%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank