Finanzamt Drebkau/Drjowk

In Drebkau/Drjowk, einer Stadt im Kreis Spree-Neiße, Brandenburg, ist das Finanzamt Cottbus für steuerliche Belange zuständig. Für Einwohner von Drebkau/Drjowk bedeutet dies, dass sie bei der Einreichung ihrer Einkommensteuererklärung oder bei Fragen zur Lohnsteuer direkt beim Finanzamt Cottbus Hilfe erhalten können. Hier wird auch Unterstützung bei der Klärung von Fragen zur steuerlichen Veranlagung geboten, sodass Sie sicher sein können, dass Ihre Steuerangelegenheiten ordnungsgemäß behandelt werden. Es ist wesentlich, die Fristen für Steuerbescheide zu beachten und alle relevanten Belege rechtzeitig einzureichen. Wechseln Sie Ihren Wohnsitz über die Gemeindegrenzen hinaus, kann sich die Zuständigkeit für Ihr Finanzamt ebenfalls ändern. Mit unserem Finanzamt-Finder können Sie schnell und einfach herausfinden, welches Finanzamt für Drebkau/Drjowk zuständig ist.

Drebkau/Drjowk im Überblick

Einwohner 5.455 2.723 männlich
2.732 weiblich
Fläche 143,9 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 64

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Bettensteuer – auch für Dienstreisende

Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2022 die kommunale Übernachtungssteuer („Bettensteuer") in Hamburg, Bremen und Freiburg für verfassungsgemäß – und erlaubte ausdrücklich, sie auch von Geschäftsreisenden zu erheben. Damit kippte es eine bis dahin geltende Ausnahme.

Quelle: Bundesverfassungsgericht

Cottbus

Adresse

Vom-Stein-Straße 29
03050 Cottbus

Postfach 10 04 53 , 03004 Cottbus

Kontakt

Telefon 0355 4991-4100
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3056

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Cottbus

IBAN: DE13100000000010001561

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

03116

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Drebkau/Drjowk

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Grundsteuer A 315%
Grundsteuer B 400%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank