Finanzamt Dreifelden

In der Gemeinde Dreifelden, im Westerwaldkreis von Rheinland-Pfalz, ist das Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg für steuerliche Angelegenheiten zuständig. Hier können die Bürger ihre Einkommensteuererklärung einreichen und sich über Fragen zur steuerlichen Veranlagung informieren. Wenn Sie in Dreifelden wohnen und Belege oder Steuerbescheide benötigen, stehen die Mitarbeiter des Finanzamts Ihnen zur Seite. Beachten Sie bitte, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Um die richtige Anlaufstelle zu finden, nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder. Durch diese Suchfunktion können Sie schnell und unkompliziert das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt ermitteln.

Dreifelden im Überblick

Einwohner 546 278 männlich
268 weiblich
Fläche 6,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 292

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Die Steuer-ID begleitet ein Leben lang – ab der Geburt

Jeder in Deutschland Gemeldete bekommt eine 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer – Neugeborene automatisch innerhalb von drei Monaten nach der Geburt. Sie bleibt lebenslang gleich, auch bei Umzug, Heirat oder Namensänderung, und ist eine „nicht-sprechende" Nummer ohne versteckte Infos.

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern

Altenkirchen-Hachenburg

Adresse

Frankfurter Str. 21
57610 Altenkirchen

Postfach 1260 , 57602 Altenkirchen

Kontakt

Telefon 02681/860
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 02681/8610090

Finanzamtsnummer

2702

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

57629

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Dreifelden

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Grundsteuer A 370%
Grundsteuer B 488%
Gewerbesteuer 385%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank