Finanzamt Dreis

Die Gemeinde Dreis im Kreis Bernkastel-Wittlich, Rheinland-Pfalz, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Wittlich. Wenn Sie in Dreis wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung abgeben möchten, haben Sie die Möglichkeit, dies einfach online oder persönlich zu tun. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung sind die Mitarbeiter des Finanzamts Wittlich Ihre Ansprechpartner und helfen Ihnen gerne weiter. Achten Sie auf die Fristen für die Einreichung der Steuerunterlagen, um unangenehme Verzögerungen zu vermeiden. Steuerbescheide geben Ihnen detaillierte Informationen über Ihre Steuerschuld oder mögliche Rückzahlungen. Um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu finden, nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion. Bedenken Sie, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt für Ihre Steuerangelegenheiten verantwortlich wird.

Dreis im Überblick

Einwohner 553 277 männlich
276 weiblich
Fläche 31,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 197

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Hunde zahlen, Katzen nicht

Die Hundesteuer gibt es in Deutschland seit dem 19. Jahrhundert – Katzen, Wellensittiche oder Pferde bleiben dagegen steuerfrei. Je nach Gemeinde reicht der Satz von 0 Euro bis über 1.000 Euro im Jahr für einen „Listenhund".

Quelle: Destatis – Rekordeinnahmen Hundesteuer

Wittlich

Adresse

Unterer Sehlemet 15
54516 Wittlich

Postfach 1240 , 54502 Wittlich

Kontakt

Telefon 06571/95360
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06571/953613400

Finanzamtsnummer

2743

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

54518

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Dreis

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank