Finanzamt Dreisen

Die Gemeinde Dreisen im Donnersbergkreis, Rheinland-Pfalz, fällt unter die Zuständigkeit des Finanzamts Worms-Kirchheimbolanden. Die Einwohner von Dreisen haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung fristgerecht einzureichen, sowohl online als auch persönlich. Bei Fragen bezüglich der steuerlichen Veranlagung oder Lohnsteuer stehen die Mitarbeiter des Finanzamts zur Verfügung. Es ist wichtig, die Fristen für die Einreichung von Steuererklärungen im Blick zu behalten, um mögliche Versäumnisse zu vermeiden. Steuerbescheide, die von der Behörde ausgestellt werden, sollten mit Sorgfalt geprüft werden, um Fehler und Nachzahlungen zu vermeiden. Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde kann sich auch die Zuständigkeit des Finanzamts ändern. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren neuen Wohnort zuständig ist, nutzen Sie einfach unseren Finanzamt-Finder.

Dreisen im Überblick

Einwohner 470 251 männlich
219 weiblich
Fläche 6,2 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 199

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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193 Paragrafen für die Einkommensteuer – es ginge auch in 31

Allein das Einkommensteuergesetz umfasst rund 193 Paragrafen und ausgedruckt mit Anlagen etwa 235 Seiten. Steuerrechtler Paul Kirchhof legte 2011 einen Gegenentwurf vor, der dieselbe Steuer in nur 31 Paragrafen auf rund sieben Druckseiten regeln sollte.

Quelle: Wikipedia – Einkommensteuergesetz (Deutschland)

Worms-Kirchheimbolanden

Adresse

Karlsplatz 6
67549 Worms

Kontakt

Telefon 06241/30460
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06241 3046-65700

Finanzamtsnummer

2744

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

67816

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Dreisen

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 458%
Gewerbesteuer 403%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank