Finanzamt Dürbheim

Die Gemeinde Dürbheim im Kreis Tuttlingen, Baden-Württemberg, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Tuttlingen. Für die Einwohner ist es wichtig zu wissen, dass sie ihre Einkommensteuererklärung entweder persönlich oder online bei diesem Finanzamt einreichen können. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer steht Ihnen das Team des Finanzamts jederzeit hilfreich zur Seite. Auch Informationen zu Fristen und Steuerbescheiden können Sie hier erhalten. Sollten Sie in eine andere Gemeinde umziehen, kann sich Ihre Finanzamt-Zuständigkeit ändern. Damit Sie immer wissen, an wen Sie sich wenden müssen, empfehlen wir Ihnen die Nutzung unseres Finanzamt-Finders. So behalten Sie den Überblick über Ihre steuerlichen Verpflichtungen und Fristen in Dürbheim.

Dürbheim im Überblick

Einwohner 1.120 538 männlich
582 weiblich
Fläche 9,0 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 208

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Merz und der Bierdeckel – heute im Museum

In 2003 versprach Friedrich Merz eine Steuererklärung, die „auf einen Bierdeckel" passt. Der Original-Bierdeckel liegt heute im Haus der Geschichte in Bonn – neben Jens Lehmanns WM-Spickzettel. Merz selbst räumte später ein: „obwohl die Rechnung falsch ist".

Quelle: Haus der Geschichte

Tuttlingen

Adresse

Zeughausstr. 91
78532 Tuttlingen

Postfach 180 , 78502 Tuttlingen

Kontakt

Telefon 07461 98-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07461 98-403

Finanzamtsnummer

2821

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE61694000000069401502

BIC: MARKDEF1694

Zuständig für Postleitzahlen

78589

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Dürbheim

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Grundsteuer A 340%
Grundsteuer B 340%
Gewerbesteuer 330%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank