Finanzamt Durbach

Durbach liegt im Ortenaukreis in Baden-Württemberg und wird durch das Finanzamt Offenburg -14- betreut. Wenn Sie in Durbach wohnen und Fragen zur Einkommensteuererklärung haben, können Sie sich direkt an das Finanzamt wenden. Dort erhalten Sie Hilfe bei der Abgabe Ihrer Steuererklärung sowie Informationen zu Lohnsteuer und den damit verbundenen Fristen. Bei der Einreichung Ihrer Steuerunterlagen ist es wichtig, alle erforderlichen Belege rechtzeitig einzureichen, um Verzögerungen und Nachfragen zu vermeiden. Bitte beachten Sie, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg möglicherweise einen Wechsel des zuständigen Finanzamts nach sich zieht. Um das für Sie richtige Finanzamt zu finden, können Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion nutzen. Diese vereinfacht die Suche und sorgt dafür, dass Sie immer den richtigen Ansprechpartner für Ihre steuerlichen Anliegen finden.

Durbach im Überblick

Einwohner 941 471 männlich
470 weiblich
Fläche 6,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 208

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

„Notopfer Berlin" – die Briefmarken-Pflichtsteuer

Von 1948 bis 1956 musste auf fast jeden Brief in Westdeutschland zusätzlich eine 2-Pfennig-Marke „Notopfer Berlin" geklebt werden – eine Sondersteuer zugunsten des blockierten West-Berlin. Rund 20,7 Milliarden dieser Marken wurden gedruckt; sie brachten Milliarden ein.

Quelle: Tagesspiegel

Offenburg -14-

Adresse

Zeller Str. 1
77654 Offenburg

Postfach 1440 , 77604 Offenburg

Kontakt

Telefon 0781 12026-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0781 12026-1999

Finanzamtsnummer

2814

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE78660000000066001518

BIC: MARKDEF1660

Zuständig für Postleitzahlen

77768, 77770

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Durbach

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Grundsteuer A 340%
Grundsteuer B 390%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank