Finanzamt Eberdingen

Eberdingen, im Kreis Ludwigsburg, Baden-Württemberg, ist dem Finanzamt Bietigheim-Bissingen zugeordnet. Wenn Sie in Eberdingen leben und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen wollen, können Sie sich an dieses Finanzamt wenden. Hier erhalten Sie hilfreiche Informationen zur steuerlichen Veranlagung und Lohnsteuer sowie zu Fristen und Steuerbescheiden. Nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion, um sicherzustellen, dass Sie die richtige Stelle erreichen. Achten Sie darauf, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt für Ihre steuerlichen Angelegenheiten zuständig wird. Die fristgerechte Einreichung Ihrer Belege ist wichtig, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten. Für die steuerlichen Belange der Bewohner von Eberdingen ist das Finanzamt Bietigheim-Bissingen der richtige Ansprechpartner.

Eberdingen im Überblick

Einwohner 93 49 männlich
44 weiblich
Fläche 3,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Zwei Steuern tragen mehr als die Hälfte

Von den knapp 40 Steuerarten in Deutschland bringen allein die Umsatzsteuer (2024: 302 Mrd. Euro) und die Lohnsteuer (249 Mrd. Euro) den Löwenanteil – zusammen rund 60 Prozent des gesamten Steueraufkommens.

Quelle: Destatis – Steuereinnahmen 2024

Bietigheim-Bissingen

Adresse

Kronenbergstr. 13
74321 Bietigheim-Bissingen

Kontakt

Telefon 07142/5900
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07142/590199

Finanzamtsnummer

2855

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE94600000000060401501

BIC: MARKDEF1600

Zuständig für Postleitzahlen

71733, 71735

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Eberdingen

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Grundsteuer A 340%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 345%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank