Finanzamt Ebergötzen

Ebergötzen, eine Gemeinde im Landkreis Göttingen, Niedersachsen, wird vom Finanzamt Göttingen betreut. Hier haben die Bürger die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung einzureichen und sich umfassend zu steuerlichen Fragen zu informieren. Das Finanzamt Göttingen steht Ihnen bei Unklarheiten zur Lohnsteuer zur Verfügung und gibt Ihnen hilfreiche Hinweise zu wichtigen Fristen. Es ist entscheidend, alle relevanten Belege für die Bearbeitung Ihrer Steuererklärung zu sammeln und fristgerecht einzureichen. Bitte beachten Sie, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus Ihr zuständiges Finanzamt wechseln kann, weshalb eine rechtzeitige Recherche wichtig ist. Nutzen Sie dazu unseren Finanzamt-Finder, um die zuständige Behörde für Ihren Wohnort schnell und unkompliziert zu ermitteln.

Ebergötzen im Überblick

Einwohner 1.949 967 männlich
982 weiblich
Fläche 19,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 53

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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193 Paragrafen für die Einkommensteuer – es ginge auch in 31

Allein das Einkommensteuergesetz umfasst rund 193 Paragrafen und ausgedruckt mit Anlagen etwa 235 Seiten. Steuerrechtler Paul Kirchhof legte 2011 einen Gegenentwurf vor, der dieselbe Steuer in nur 31 Paragrafen auf rund sieben Druckseiten regeln sollte.

Quelle: Wikipedia – Einkommensteuergesetz (Deutschland)

Göttingen

Adresse

Godehardstr. 6
37073 Göttingen

Postfach 1842 , 37008 Göttingen

Kontakt

Telefon 0551 407-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2320

Öffnungszeiten

Servicecenter:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

SPARKASSE GOETTINGEN

Kontoinhaber: Finanzamt Göttingen

IBAN: DE91260500010000000091

BIC: NOLADE21GOE

Zuständig für Postleitzahlen

37136

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Ebergötzen

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Grundsteuer A 350%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 390%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank