Finanzamt Ebermannstadt

In der Gemeinde Ebermannstadt, die im Kreis Forchheim im Freistaat Bayern liegt, ist das Finanzamt Forchheim für alle steuerlichen Angelegenheiten zuständig. Hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen und sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung beraten lassen. Das Finanzamt beantwortet auch Ihre Fragen zur Lohnsteuer und zu den Fristen für die Einreichung von Steuererklärungen. Sie erhalten zudem Informationen zu Steuerbescheiden und den dafür notwendigen Belegen. Wenn Sie planen, in eine andere Gemeinde umzuziehen, sollten Sie beachten, dass möglicherweise ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Um das richtige Finanzamt für Ihren neuen Wohnort zu finden, nutzen Sie einfach unsere praktische Finanzamt-Suchfunktion.

Ebermannstadt im Überblick

Einwohner 6.688 3.296 männlich
3.392 weiblich
Fläche 50,0 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 236

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

„Geld stinkt nicht" – die römische Urinsteuer

Der römische Kaiser Vespasian (69–79 n. Chr.) erhob eine Steuer auf Urin aus öffentlichen Latrinen, der zum Gerben und Wäschewaschen begehrt war. Als sein Sohn die schmutzige Geldquelle kritisierte, hielt Vespasian ihm eine Münze unter die Nase – daher stammt der bis heute geflügelte Satz „Pecunia non olet" („Geld stinkt nicht").

Quelle: Wikipedia – Pecunia non olet

Forchheim

Adresse

Dechant-Reuder-Str. 6
91301 Forchheim

Kontakt

Telefon 09191 626-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09191 626-200

Finanzamtsnummer

9217

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 17.30 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

BAYERISCHE LANDESBANK, MUENCHEN

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE91700500000004360569

BIC: BYLADEMMXXX

Zuständig für Postleitzahlen

91316, 91317, 91320

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Ebermannstadt

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Grundsteuer A 480%
Grundsteuer B 480%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank