Finanzamt Ebernhahn

Die Gemeinde Ebernhahn im Westerwaldkreis, Rheinland-Pfalz, ist dem Finanzamt Montabaur-Diez zugeordnet. Wenn Sie in Ebernhahn wohnen und beispielsweise Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, ist das Finanzamt Montabaur-Diez Ihr Ansprechpartner. Hier erhalten Sie auch Antworten auf Ihre Fragen zur steuerlichen Veranlagung und zur Lohnsteuer. In Ebernhahn ist es wichtig, die entsprechenden Fristen für die Einreichung von Steuererklärungen zu beachten, um mögliche Verspätungszinsen zu vermeiden. Steuerbescheide und die dazugehörigen Belege sollten Sie gut aufbewahren, da diese für eventuelle Rückfragen des Finanzamts von Bedeutung sind. Nutzen Sie unserem Finanzamt-Finder, um die für Ihren Wohnort zuständige Behörde schnell und unkompliziert zu finden. Beachten Sie, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus unter Umständen einen Wechsel des Finanzamts zur Folge haben kann.

Ebernhahn im Überblick

Einwohner 6.843 3.408 männlich
3.435 weiblich
Fläche 18,8 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 291

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Oldtimer: 191,73 Euro pauschal – egal welcher Bolide

Wer ein H-Kennzeichen hat, zahlt für seinen Oldtimer eine pauschale Kfz-Steuer von genau 191,73 Euro im Jahr – unabhängig von Hubraum, PS oder CO₂-Ausstoß. Ein V12-Ferrari kostet damit steuerlich genauso viel wie ein alter Käfer.

Quelle: Finanztip

Montabaur-Diez

Adresse

Koblenzer Str. 15
56410 Montabaur

Postfach 1461 , 56404 Montabaur

Kontakt

Telefon 02602/1210
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 02602/12127099

Finanzamtsnummer

2730

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

56424

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Ebernhahn

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank