Finanzamt Ebersbach an der Fils

Die Stadt Ebersbach an der Fils im Kreis Göppingen, Baden-Württemberg, wird vom Finanzamt Göppingen betreut. Hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Bei Lohnsteuerfragen stehen die Mitarbeiter des Finanzamts ebenfalls zur Verfügung und klären über Fristen auf, die es einzuhalten gilt. Es ist wichtig, Steuerbescheide genau zu prüfen und alle relevanten Belege gut zu dokumentieren. Um das zuständige Finanzamt für Ihren Wohnort zu finden, nutzen Sie gerne unsere Finanzamt-Suchfunktion. Achten Sie darauf, dass ein Umzug innerhalb oder über die Gemeindegrenzen hinaus das für Sie zuständige Finanzamt ändern kann.

Ebersbach an der Fils im Überblick

Einwohner 1.110 536 männlich
574 weiblich
Fläche 19,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Den Polizeihund von der Steuer absetzen

Ein Polizei-Hundeführer, der seinen Diensthund (Schutz- und Sprengstoffspürhund) zuhause versorgen musste, darf die Kosten dafür voll als Werbungskosten absetzen. Der Bundesfinanzhof urteilte: Hundeführer und Diensthund bilden eine „funktionale Einheit".

Quelle: Bundesfinanzhof

Göppingen

Adresse

Gartenstr. 42
73033 Göppingen

Postfach 420 , 73004 Göppingen

Kontakt

Telefon 07161/9703-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07161/9703-2935

Finanzamtsnummer

2863

Öffnungszeiten

Service Center siehe Homepage :

Hinweis

Verwaltung der Wohnungsbauprämie für alle Finanzämter in Baden-Württemberg

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE05600000000061101503

BIC: MARKDEF1600

Zuständig für Postleitzahlen

73055, 73056, 73057, 73058, 73061

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Ebersbach an der Fils

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Grundsteuer A 420%
Grundsteuer B 480%
Gewerbesteuer 385%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank