Finanzamt Ebersbach-Musbach

Ebersbach-Musbach ist eine Gemeinde im Kreis Ravensburg, Baden-Württemberg, die dem Finanzamt Sigmaringen Außenstelle Bad Saulgau zugeordnet ist. Wenn Sie in Ebersbach-Musbach wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, können Sie dies direkt über das zuständige Finanzamt tun. Das Finanzamt steht Ihnen auch bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung und zur Lohnsteuer zur Verfügung. Es ist wichtig zu wissen, dass bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus möglicherweise ein anderes Finanzamt für Ihre steuerlichen Angelegenheiten zuständig wird. Um sicherzustellen, dass Sie die richtigen Informationen erhalten, nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion, mit der Sie schnell und einfach herausfinden können, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist. Darüber hinaus finden Sie hier auch nützliche Informationen zu Fristen und erforderlichen Belegen für Ihre Steuererklärung. Nutzen Sie die Unterstützung des Finanzamts Ebersbach-Musbach für Ihre steuerlichen Belange.

Ebersbach-Musbach im Überblick

Einwohner 631 311 männlich
320 weiblich
Fläche 5,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 209

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Bettensteuer – auch für Dienstreisende

Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2022 die kommunale Übernachtungssteuer („Bettensteuer") in Hamburg, Bremen und Freiburg für verfassungsgemäß – und erlaubte ausdrücklich, sie auch von Geschäftsreisenden zu erheben. Damit kippte es eine bis dahin geltende Ausnahme.

Quelle: Bundesverfassungsgericht

Sigmaringen Außenstelle Bad Saulgau

Adresse

Karlstr. 31
72488 Sigmaringen

Kontakt

Telefon 07581 504-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07581 504-499

Finanzamtsnummer

2881

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Hinweis

Besucheradresse: Bad Saulgau, Schulstr. 5

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE40640000000065301501

BIC: MARKDEF1640

Zuständig für Postleitzahlen

88371

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Ebersbach-Musbach

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 400%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank