Finanzamt Ebershausen

In der Gemeinde Ebershausen, im Kreis Günzburg im Freistaat Bayern, ist das Finanzamt Günzburg zuständig. Hier haben die Bürger die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung einzureichen und erhalten Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Das Finanzamt ist auch der richtige Ansprechpartner bei Anliegen bezüglich der Lohnsteuer, Steuerbescheiden und der Aufbewahrung relevanter Belege. Es ist wichtig, die Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen zu beachten, um mögliche Verspätungszuschläge zu vermeiden. Unsere Finanzamt-Suchfunktion ermöglicht es Ihnen, einfach und schnell das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu finden. Sollte ein Umzug in eine andere Gemeinde oder einen anderen Landkreis bevorstehen, kann dies dazu führen, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird.

Ebershausen im Überblick

Einwohner 619 323 männlich
296 weiblich
Fläche 9,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 254

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Umzug fürs Homeoffice? Finanzamt zahlt nicht mit

Wer in eine größere Wohnung zieht, um endlich ein Arbeitszimmer einzurichten, kann die Umzugskosten nicht absetzen. Der Bundesfinanzhof entschied 2025: Ein solcher Umzug zählt zur privaten Lebensführung – auch im Homeoffice-Zeitalter.

Quelle: Bundesfinanzhof, Az. VI R 3/23

Günzburg

Adresse

Schloßpl. 3
89312 Günzburg

Kontakt

Telefon 08221 902-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 08221 902-209

Finanzamtsnummer

9121

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 07.30 – 12.30 Uhr
Di. 07.30 – 12.30 Uhr
Mi. 07.30 – 12.30 Uhr
Do. 07.30 – 12.30 Uhr
Fr. 07.30 – 12.30 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

November bis Juni: zusätzlich Donnerstag von13:30 Uhr - 17:00 Uhr

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE76720000000072001505

BIC: MARKDEF1720

Zuständig für Postleitzahlen

86491

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Ebershausen

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 315%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank