Finanzamt Ebertsheim

Ebertsheim zählt ebenfalls zur Gemeinde im Kreis Bad Dürkheim, Rheinland-Pfalz, und ist dem Finanzamt Ludwigshafen zugeordnet. Als Einwohner haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung bequem beim Finanzamt einzureichen und dabei Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung zu erhalten. Vergessen Sie nicht, sich über die geltenden Fristen zu informieren und alle erforderlichen Belege rechtzeitig einzureichen. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus könnte einen Wechsel Ihres zuständigen Finanzamts nach sich ziehen, was Sie bei einem Wohnortwechsel unbedingt beachten sollten. Nutzen Sie unsere praktische Finanzamt-Suchfunktion, um schnell und einfach das für Sie zuständige Finanzamt zu finden. So sichern Sie sich die nötige Unterstützung für Ihre steuerlichen Belange in Ebertsheim.

Ebertsheim im Überblick

Einwohner 189 88 männlich
101 weiblich
Fläche 3,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 199

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Wer Licht wollte, musste zahlen: die Fenstersteuer

In England und Teilen Europas wurde im 17. bis 19. Jahrhundert die Anzahl der Fenster eines Hauses besteuert. Die Folge: Viele Menschen mauerten ihre Fenster zu, um Steuern zu sparen, und lebten lieber im Dunkeln – mit gesundheitlichen Folgen wie Rachitis.

Quelle: Finanzfüchse Sachsen – Kuriose Steuern

Ludwigshafen

Adresse

Bayernstr. 39
67061 Ludwigshafen

Postfach 217233 , 67072 Ludwigshafen

Kontakt

Telefon 0621/56140
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0621/561423067

Finanzamtsnummer

2727

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. 08.00 – 16.00 Uhr
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

67280

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Ebertsheim

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 685%
Gewerbesteuer 475%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank