Finanzamt Eckenroth

Eckenroth ist eine Gemeinde im Kreis Bad Kreuznach, Rheinland-Pfalz, und wird vom Finanzamt Bad Kreuznach betreut. Wenn Sie in Eckenroth wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung sowohl persönlich als auch online einreichen. Dabei steht Ihnen das Finanzamt Bad Kreuznach zur Verfügung, um Ihre Fragen zur steuerlichen Veranlagung zu klären. Insbesondere bei der Bearbeitung von Lohnsteuer und der Ausstellung von Steuerbescheiden ist eine rechtzeitige Kommunikation wichtig. Achten Sie auf die festgelegten Fristen, um mögliche Nachteile zu vermeiden. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann dazu führen, dass Sie sich an ein anderes Finanzamt wenden müssen. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, können Sie unsere praktische Finanzamt-Suchfunktion nutzen.

Eckenroth im Überblick

Einwohner 13.268 6.634 männlich
6.634 weiblich
Fläche 22,2 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 267

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Trüffel günstig, Babywindeln teuer

Im deutschen Mehrwertsteuer-Dschungel gelten Luxus-Lebensmittel wie Trüffel oder Wachteleier als „Grundnahrungsmittel" mit nur 7 %, während auf Babywindeln die vollen 19 % fällig werden. Ein Klassiker der oft als absurd kritisierten Steuersystematik.

Quelle: Handelsblatt

Bad Kreuznach

Adresse

Ringstr. 10
55543 Bad Kreuznach

Postfach 1552 , 55505 Bad Kreuznach

Kontakt

Telefon 0671/7000
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0671/70011772

Finanzamtsnummer

2706

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

55444

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Eckenroth

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Grundsteuer A 365%
Grundsteuer B 480%
Gewerbesteuer 395%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank