Finanzamt Eckersweiler

Eckersweiler, eine Gemeinde im Kreis Birkenfeld in Rheinland-Pfalz, gehört zum Bereich des Finanzamts Idar-Oberstein. Wenn Sie hier wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung direkt beim Finanzamt einreichen und erhalten Unterstützung bei allen Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Das Finanzamt ist der richtige Ansprechpartner, wenn es um Themen wie Lohnsteuer, Fristen für die Abgabe Ihrer Steuererklärung, Steuerbescheide oder das Einreichen von Belegen geht. Es ist wichtig, sich bewusst zu sein, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise auch einen Wechsel des zuständigen Finanzamtes zur Folge hat. Um sicherzustellen, dass Sie bei den korrekten Stellen nachfragen, können Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion verwenden. So haben Sie immer den Überblick über Ihre steuerlichen Verpflichtungen.

Eckersweiler im Überblick

Einwohner 64.416 31.403 männlich
33.013 weiblich
Fläche 113,8 km²
Gemeindetyp Große Kreisstadt
Bundestagswahlkreis 269

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Das Ehegattensplitting kam per Gerichtsurteil

Das Ehegattensplitting entstand nicht aus politischer Großzügigkeit, sondern weil das Bundesverfassungsgericht 1957 die damalige Zusammenveranlagung als Verstoß gegen den Ehe-Schutz (Art. 6 GG) für nichtig erklärte. Daraufhin wurde 1958 das Splitting eingeführt.

Quelle: Wikipedia – Steuersplitting

Idar-Oberstein

Adresse

Hauptstraße 199
55743 Idar-Oberstein

Postfach 12 22 40 , 55714 Idar-Oberstein

Kontakt

Telefon 06781/680
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06781/6818333

Finanzamtsnummer

2709

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

55777

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Eckersweiler

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Grundsteuer A 300%
Grundsteuer B 365%
Gewerbesteuer 365%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank