Finanzamt Edemissen

In der Gemeinde Edemissen im Kreis Peine, Niedersachsen, ist das Finanzamt Peine für die steuerlichen Anliegen der Bürger zuständig. Wenn Sie in Edemissen leben und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, stehen Ihnen die Mitarbeiter des Finanzamts mit Rat und Tat zur Seite. Das Finanzamt beantwortet auch Ihre Fragen zur steuerlichen Veranlagung sowie zu Lohnsteuer und Fristen. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Steuerbescheide und Belege fristgerecht einreichen, um mögliche Verzögerungen zu vermeiden. Sollten Sie in eine andere Gemeinde umziehen, könnte dies dazu führen, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Um sicherzustellen, dass Sie die richtigen Informationen erhalten, können Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion nutzen, um das zuständige Finanzamt für Ihre aktuelle Wohnadresse zu finden.

Edemissen im Überblick

Einwohner 12.281 6.074 männlich
6.207 weiblich
Fläche 104,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 45

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Bundesrechnungshof: zu viele „Oldtimer" im Alltag

Der Bundesrechnungshof rügt das H-Kennzeichen-Privileg: Statt der 1997 erwarteten 135.000 Fahrzeuge gibt es heute fast 400.000 – eine Verdreifachung. Dem Staat entgehen dadurch rund 170 Mio. Euro pro Jahr, weil viele „Oldtimer" als Alltagsautos gefahren werden.

Quelle: auto motor und sport

Peine

Adresse

Duttenstedt.Str. 106
31224 Peine

Kontakt

Telefon 05171 407-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2338

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. geschlossen
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

SPARKASSE HILDESHEIM GOSLAR PEINE

Kontoinhaber: Finanzamt Peine

IBAN: DE20259501301075003219

BIC: NOLADE21HIK

Zuständig für Postleitzahlen

31232, 31234

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Edemissen

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Grundsteuer A 490%
Grundsteuer B 490%
Gewerbesteuer 390%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank