Finanzamt Edersleben

Edersleben gehört ebenfalls zum Kreis Mansfeld-Südharz in Sachsen-Anhalt und wird vom Finanzamt Eisleben betreut. Sollten Sie in Edersleben wohnen und Fragen zur Einkommensteuererklärung oder zur Lohnsteuer haben, stehen Ihnen die Fachleute im Finanzamt gerne zur Verfügung. Hier können Sie Ihre Erklärung einreichen und sich über die steuerlichen Veranlagungen informieren. Verpassen Sie nicht die festgelegten Fristen zur Einreichung Ihrer Unterlagen. Bei einem Umzug könnte es notwendig sein, sich über das neue zuständige Finanzamt zu informieren. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort verantwortlich ist.

Edersleben im Überblick

Einwohner 939 465 männlich
474 weiblich
Fläche 9,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 73

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Pferdesteuer: nur noch eine einzige Gemeinde

2013 führten vier hessische Kommunen eine Pferdesteuer ein (Vorreiter: Bad Sooden-Allendorf, 200 €/Pferd/Jahr). Nach Protesten der Reiter ruderten fast alle zurück – heute erhebt sie bundesweit nur noch die Gemeinde Schlangenbad.

Quelle: Wikipedia – Pferdesteuer

Eisleben

Adresse

Bahnhofsring 10
06295 Eisleben

Kontakt

Telefon 03475 725-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 03475 725-4600

Finanzamtsnummer

3118

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Eisleben

IBAN: DE49810000000080001508

BIC: MARKDEF1810

Zuständig für Postleitzahlen

06528

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Edersleben

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Grundsteuer A 500%
Grundsteuer B 400%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank