Finanzamt Edingen-Neckarhausen

Edingen-Neckarhausen ist eine Gemeinde im Rhein-Neckar-Kreis in Baden-Württemberg, die dem Finanzamt Mannheim-Neckarstadt zugeordnet ist. Die Bürger haben hier die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung einzureichen und erhalten Unterstützung bei allen Anliegen rund um die steuerliche Veranlagung. Egal, ob Sie Fragen zu Lohnsteuer, Steuerbescheiden oder benötigten Belegen haben, das Finanzamt Mannheim-Neckarstadt steht Ihnen zur Verfügung. Achten Sie darauf, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass ein anderer Finanzamtsbezirk zuständig wird. Um schnell und einfach herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, nutzen Sie bitte unsere Finanzamt-Finder Funktion. Nutzen Sie die Expertise des Finanzamts, um Ihre steuerlichen Angelegenheiten in Edingen-Neckarhausen effizient zu klären.

Edingen-Neckarhausen im Überblick

Einwohner 19.468 9.653 männlich
9.815 weiblich
Fläche 35,2 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 205

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Rekord auf vier Pfoten: 430 Millionen Euro Hundesteuer

Die Einnahmen aus der Hundesteuer klettern Jahr für Jahr auf neue Rekorde: 2024 nahmen die Kommunen rund 430 Millionen Euro ein, nach 421 Millionen 2023. Im Zehnjahresvergleich ist das ein Plus von über 40 Prozent (2013: 299 Millionen).

Quelle: Destatis – Rekordeinnahmen Hundesteuer 2024

Mannheim-Neckarstadt

Adresse

Donaustraße 34
68199 Mannheim

Kontakt

Telefon 0621 292-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0621 292-1010

Finanzamtsnummer

2837

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

LANDESBANK BADEN-WUERTTEMBERG

IBAN: DE74600501017496501037

BIC: SOLADESTXXX

Zuständig für Postleitzahlen

68527, 68528, 68529, 68535

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Edingen-Neckarhausen

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Grundsteuer A 360%
Grundsteuer B 380%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank