Finanzamt Effeltrich

Die Gemeinde Effeltrich im Kreis Forchheim im Freistaat Bayern fällt unter die Zuständigkeit des Finanzamts Forchheim. Einwohner von Effeltrich, die ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten oder Fragen zur steuerlichen Veranlagung haben, können sich direkt an das Finanzamt wenden. Dort erhalten Sie auch Informationen zur Lohnsteuer, zu Fristen für die Einreichung Ihrer Steuererklärung sowie zu Steuerbescheiden und benötigten Belegen. Beachten Sie, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus zu einem Wechsel des zuständigen Finanzamtes führen kann. Nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion, um schnell das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu ermitteln.

Effeltrich im Überblick

Einwohner 2.443 1.202 männlich
1.241 weiblich
Fläche 11,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 235

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Das Branntweinmonopol zahlte drauf

Fast 100 Jahre lang regelte das Branntweinmonopol (ab 1919) den deutschen Schnaps-Markt. Am Ende war es ein Verlustgeschäft: Statt Einnahmen kostete es den Bund rund 80 Mio. Euro Zuschüsse pro Jahr. 2018 wurde es abgeschafft, die Beamten wechselten zum Zoll.

Quelle: Bundesfinanzministerium

Forchheim

Adresse

Dechant-Reuder-Str. 6
91301 Forchheim

Kontakt

Telefon 09191 626-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09191 626-200

Finanzamtsnummer

9217

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 17.30 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

BAYERISCHE LANDESBANK, MUENCHEN

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE91700500000004360569

BIC: BYLADEMMXXX

Zuständig für Postleitzahlen

91090

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Effeltrich

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Grundsteuer A 420%
Grundsteuer B 420%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank