Finanzamt Efringen-Kirchen

Efringen-Kirchen liegt im Kreis Lörrach im Bundesland Baden-Württemberg und ist dem Finanzamt Lörrach zugeordnet. Für die Einwohner dieser Gemeinde ist das Finanzamt die richtige Anlaufstelle, wenn es darum geht, die Einkommensteuererklärung einzureichen oder Fragen zur steuerlichen Veranlagung zu klären. Zusätzlich können Sie sich über Themen wie Lohnsteuer und Fristen informieren. Es ist wichtig, alle erforderlichen Belege rechtzeitig einzureichen, um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten. Denken Sie daran, dass ein Umzug außerhalb von Efringen-Kirchen dazu führen kann, dass ein neues Finanzamt für Ihre steuerlichen Angelegenheiten zuständig wird. Nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion, um schnell zu ermitteln, welches Finanzamt für Ihren Wohnort verantwortlich ist. So bleiben Sie immer auf dem Laufenden und können Ihre steuerlichen Angelegenheiten effizient klären.

Efringen-Kirchen im Überblick

Einwohner 460 223 männlich
237 weiblich
Fläche 3,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 208

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Rekord auf vier Pfoten: 430 Millionen Euro Hundesteuer

Die Einnahmen aus der Hundesteuer klettern Jahr für Jahr auf neue Rekorde: 2024 nahmen die Kommunen rund 430 Millionen Euro ein, nach 421 Millionen 2023. Im Zehnjahresvergleich ist das ein Plus von über 40 Prozent (2013: 299 Millionen).

Quelle: Destatis – Rekordeinnahmen Hundesteuer 2024

Lörrach

Adresse

Luisenstr. 10
79539 Lörrach

Kontakt

Telefon 07621 1678-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07621 1678-245

Finanzamtsnummer

2811

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

LANDESBANK BADEN-WUERTTEMBERG

IBAN: DE33600501017435500415

BIC: SOLADESTXXX

Zuständig für Postleitzahlen

79588

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Efringen-Kirchen

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Grundsteuer A 360%
Grundsteuer B 370%
Gewerbesteuer 360%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank