Finanzamt Egeln

Die Stadt Egeln im Salzlandkreis, Sachsen-Anhalt, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Staßfurt. Als Einwohner von Egeln haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung direkt bei Ihrem zuständigen Finanzamt einzureichen. Bei Fragen zu steuerlichen Veranlagungen, Lohnsteuer oder Steuerbescheiden unterstützt das Finanzamt Sie kompetent. Es ist ratsam, die Fristen zur Einreichung von Steuererklärungen im Auge zu behalten, um unerwünschte Komplikationen zu vermeiden. Wenn Sie umziehen und dabei die Gemeindegrenzen überschreiten, sollten Sie beachten, dass ein anderes Finanzamt zuständig werden könnte. Um sicherzustellen, dass Sie die richtige Anlaufstelle finden, nutzen Sie einfach unsere Finanzamt-Suchfunktion. So bleiben Sie in allen steuerlichen Angelegenheiten bestens informiert und gut vorbereitet.

Egeln im Überblick

Einwohner 3.108 1.501 männlich
1.607 weiblich
Fläche 29,3 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 67

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Das Branntweinmonopol zahlte drauf

Fast 100 Jahre lang regelte das Branntweinmonopol (ab 1919) den deutschen Schnaps-Markt. Am Ende war es ein Verlustgeschäft: Statt Einnahmen kostete es den Bund rund 80 Mio. Euro Zuschüsse pro Jahr. 2018 wurde es abgeschafft, die Beamten wechselten zum Zoll.

Quelle: Bundesfinanzministerium

Staßfurt

Adresse

Atzendorfer Straße 20
39418 Staßfurt

Postfach 13 55 , 39404 Staßfurt

Kontakt

Telefon 03925 980-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 03925 980-4600

Finanzamtsnummer

3107

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Staßfurt

IBAN: DE85810000000081001512

BIC: MARKDEF1810

Zuständig für Postleitzahlen

39429, 39430, 39435

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Egeln

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Grundsteuer A 390%
Grundsteuer B 450%
Gewerbesteuer 390%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank