Finanzamt Eggenstein-Leopoldshafen

In der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen, die zum Kreis Karlsruhe in Baden-Württemberg gehört, ist das Finanzamt Karlsruhe-Durlach zuständig. Wenn Sie in dieser Gemeinde wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung bequem direkt beim Finanzamt einreichen. Dabei stehen Ihnen die Mitarbeiter für alle Fragen zur steuerlichen Veranlagung zur Verfügung. Auch wenn Sie Informationen zu Lohnsteuer, Fristen für die Einreichung oder benötigte Belege benötigen, ist das Finanzamt Karlsruhe-Durlach Ihr Ansprechpartner. Beachten Sie, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus möglicherweise eine Zuständigkeitsänderung mit sich bringt und Sie dann ein anderes Finanzamt kontaktieren müssen. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, nutzen Sie am besten unseren Finanzamt-Finder. So stellen Sie sicher, dass Sie immer die richtigen Informationen zur Hand haben und Ihre Steuerangelegenheiten optimal geregelt sind.

Eggenstein-Leopoldshafen im Überblick

Einwohner 395 203 männlich
192 weiblich
Fläche 7,6 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 202

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Leitungswasser 7 %, Mineralwasser 19 %

Wer Wasser aus dem Hahn trinkt, zahlt 7 % Mehrwertsteuer; abgefülltes Mineralwasser kostet dagegen 19 %. Auch beim Obst zeigt sich die Logik-Lücke: Der Apfel ist mit 7 % begünstigt, der Apfelsaft mit 19 % belegt.

Quelle: taz

Karlsruhe-Durlach

Adresse

Prinzessenstr. 2
76227 Karlsruhe

Postfach 410326 , 76203 Karlsruhe

Kontakt

Telefon 0721/9940
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0721/9941235

Finanzamtsnummer

2834

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

LANDESBANK BADEN-WUERTTEMBERG

IBAN: DE91600501017495509779

BIC: SOLADESTXXX

Zuständig für Postleitzahlen

76338, 76339, 76344

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Eggenstein-Leopoldshafen

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Grundsteuer A 340%
Grundsteuer B 340%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank