Finanzamt Eggingen

In Eggingen, einer Gemeinde im Kreis Waldshut in Baden-Württemberg, ist das Finanzamt Waldshut-Tiengen zuständig. Hier haben die Bürger die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung einfach und unkompliziert einzureichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer stehen die Mitarbeiter des Finanzamtes jederzeit bereit, um Hilfe zu bieten. Achten Sie darauf, die relevanten Fristen zur Einreichung Ihrer Erklärungen im Auge zu behalten, um keine steuerlichen Vorteile zu verpassen. Steuerbescheide, die an die Einwohner von Eggingen versendet werden, enthalten essentielle Informationen, die unbedingt beachtet werden müssen. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu ermitteln. Denken Sie daran, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt für Ihre steuerlichen Belange zuständig wird.

Eggingen im Überblick

Einwohner 528 263 männlich
265 weiblich
Fläche 5,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 208

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Rekord auf vier Pfoten: 430 Millionen Euro Hundesteuer

Die Einnahmen aus der Hundesteuer klettern Jahr für Jahr auf neue Rekorde: 2024 nahmen die Kommunen rund 430 Millionen Euro ein, nach 421 Millionen 2023. Im Zehnjahresvergleich ist das ein Plus von über 40 Prozent (2013: 299 Millionen).

Quelle: Destatis – Rekordeinnahmen Hundesteuer 2024

Waldshut-Tiengen

Adresse

Bahnhofstr. 11
79761 Waldshut-Tiengen

Kontakt

Telefon 07741 603-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07741 603-213

Finanzamtsnummer

2820

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA ↑:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE81680000000068301501

BIC: MARKDEF1680

Zuständig für Postleitzahlen

79805

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Eggingen

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Grundsteuer A 320%
Grundsteuer B 300%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank