Finanzamt Eggolsheim

In der Gemeinde Eggolsheim, die im Kreis Forchheim im Freistaat Bayern liegt, ist das Finanzamt Forchheim für die steuerlichen Angelegenheiten zuständig. Wenn Sie in Eggolsheim wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, können Sie dies direkt beim Finanzamt tun. Auch bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung, Lohnsteuer oder Fristen zur Einreichung Ihrer Steuererklärungen ist das Finanzamt Forchheim stets an Ihrer Seite. Darüber hinaus können Sie Informationen zu Steuerbescheiden und den benötigten Belegen erhalten. Planen Sie einen Umzug, beachten Sie, dass sich die Zuständigkeit Ihres Finanzamtes ändern kann. Um das für Ihren neuen Wohnort zuständige Finanzamt zu finden, nutzen Sie bitte unsere Finanzamt-Suchfunktion.

Eggolsheim im Überblick

Einwohner 6.414 3.164 männlich
3.250 weiblich
Fläche 48,9 km²
Gemeindetyp Markt
Bundestagswahlkreis 235

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Absetzbar?

Überraschend absetzbar – manchmal

Je nach Einzelfall haben Finanzgerichte schon ungewöhnliche Posten anerkannt: etwa Kosten für den CO2-Ausgleich einer Dienstreise oder Gesundheitsausgaben wie eine Magenverkleinerung. Aber Vorsicht: Vieles hängt am konkreten Fall – und für jeden anerkannten Kuriosfall gibt es mindestens einen abgelehnten.

Quelle: Springer Professional – 10 kuriose Geschichten aus dem Steuerrecht

Forchheim

Adresse

Dechant-Reuder-Str. 6
91301 Forchheim

Kontakt

Telefon 09191 626-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09191 626-200

Finanzamtsnummer

9217

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 17.30 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

BAYERISCHE LANDESBANK, MUENCHEN

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE91700500000004360569

BIC: BYLADEMMXXX

Zuständig für Postleitzahlen

91328, 91330

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Eggolsheim

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Grundsteuer A 500%
Grundsteuer B 500%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank