Finanzamt Egweil

Die Gemeinde Egweil im Kreis Eichstätt, Freistaat Bayern, fällt in den Verantwortungsbereich des Finanzamtes Eichstätt. Hier sind die Einwohner in der Lage, ihre Einkommensteuererklärung einzureichen und Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung zu erhalten. Auch in Angelegenheiten der Lohnsteuer sind die Mitarbeiter des Finanzamts gerne für Sie da. Es ist wichtig, sich bezüglich der Fristen und der Einreichung von Belegen rechtzeitig zu informieren. Wenn Sie planen, über die Gemeindegrenzen hinaus umzuziehen, kann sich auch Ihr zuständiges Finanzamt ändern. Um das für Sie zuständige Finanzamt schnell zu finden, nutzen Sie bitte unsere Finanzamt-Suchfunktion, die Ihnen alle benötigten Infos auf einen Blick bietet.

Egweil im Überblick

Einwohner 1.250 611 männlich
639 weiblich
Fläche 9,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 215

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Bundesrechnungshof: zu viele „Oldtimer" im Alltag

Der Bundesrechnungshof rügt das H-Kennzeichen-Privileg: Statt der 1997 erwarteten 135.000 Fahrzeuge gibt es heute fast 400.000 – eine Verdreifachung. Dem Staat entgehen dadurch rund 170 Mio. Euro pro Jahr, weil viele „Oldtimer" als Alltagsautos gefahren werden.

Quelle: auto motor und sport

Eichstätt

Adresse

Residenzplatz 8
85072 Eichstätt

Postfach 1163 , 85065 Eichstätt

Kontakt

Telefon 08421 6007-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 08421 6007-400

Finanzamtsnummer

9171

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 07.30 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 11.30 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE24700000000072101505

BIC: MARKDEF1700

Zuständig für Postleitzahlen

85116

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Egweil

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Grundsteuer A 350%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 320%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank